Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf das Corona-Virus informieren wir Sie, dass wir unseren Kanzleibetrieb unverändert aufrechterhalten. Sie können uns wie gewohnt mit der Beantragung von Mahnbescheiden beauftragen.

Auch wenn die Berliner Amtsgerichte bis – voraussichtlich – 19.04.2020 ausschließlich eilige Haftsachen terminieren, ist die Beantragung gerichtlicher Mahnbescheide weiterhin problemlos möglich.

Bitte bleiben Sie gesund!