Die Bundesregierung hat zum 01. Juli 2020 die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent entschieden.

Selbstverständlich geben auch wir die Mehrwertsteuersenkung an Sie weiter. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und beantragen Sie noch heute den gerichtlichen Mahnbescheid.